Corporate Design (CD) bezeichnet einen Teilbereich der Unternehmensidentität (Corporate Identity) und beinhaltet das gesamte Erscheinungsbild eines Unternehmens oder einer Organisation. Dazu gehören sowohl die Gestaltung der Kommunikationsmittel (Firmenzeichen, Geschäftspapiere, Werbemittel, Verpackungen, Internetauftritt und andere) als auch das Produktdesign. Die Gestaltung aller Elemente des Corporate Design geschieht unter einheitlichen Gesichtspunkten (Werbekonstanten), um bei jedem Kontakt einen Wiedererkennungseffekt zu erreichen. Das bedeutet zumeist, dass die Firmenfarben, ebenso wie das Firmenlogo oder ein anderes Grundmotiv sich auf allen Kommunikationsmitteln befinden (meist auch an ähnlicher Position und in ähnlicher Anordnung). Ebenfalls Bestandteil des Corporate Designs kann eine konsequent verwendete Schriftart (Hausschrift) sein.
GrasMedia versteht sich als anspruchsvoller Dienstleister und Berater auf dem Werberasen. Kernkompetenz ist dabei das Entwickeln von Firmenauftritten und das Gestalten von Printmedien. Zusammen mit einem über die Jahre gereiften Netzwerk an Fachleuten der unterschiedlichsten Bereiche meistern wir mit Begeisterung und Leidenschaft die uns gestellten Herausforderungen.
Der Begriff Grafik-Design bezeichnet heutzutage die Gestaltung von computergenerierten zwei- oder dreidimensionalen Flächen, Publikationsmedien (Zeitschriften) und Informationsträgern (Flyer) anhand von Schrift, Bildern, Farben sowie dem Material. Es wird genutzt, um das gesprochene Wort und Gedanken sichtbar zu machen und Informationen weiter zu transportieren.
Sämtliche Entwürfe und Reinzeichnungen sind die persönliche und geistige Schöpfung der Grafikers (§ 31 UrhG) und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Der Auftraggeber erhält die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Wer künstlerische oder publizistische Leistungen von selbständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Bemessungsgrundlage für die Höhe der zu leistenden Abgabe (5 % für die Jahre 2024 und 2025) sind das an den selbständigen Künstler oder Publizisten bezahlte Honorar und die Nebenkosten (ausgenommen Reisekosten). Zur Klärung ihrer Abgabepflicht und zur Vermeidung von Nachteilen wenden Sie sich am besten direkt an die Künstlersozialkasse. Den direkten Link und weitere Informationen zur KSK finden Sie hier (https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/kuenstlersozialabgabe.html)
Neustädter Straße 1, 93336 Altmannstein (OT Pondorf)