Fragen & Antworten (FAQ)
Welche Leistungen bietet GrasMedia?

GrasMedia versteht sich als anspruchsvoller Dienstleister und Berater auf dem Werberasen. Kernkompetenz ist dabei das Entwickeln von Firmenauftritten und das Gestalten von Printmedien. Zusammen mit einem über die Jahre gereiften Netzwerk an Fachleuten der unterschiedlichsten Bereiche meistern wir mit Begeisterung und Leidenschaft die uns gestellten Herausforderungen.

Was versteht man unter Grafik-Design?

Der Begriff Grafik-Design bezeichnet heutzutage die Gestaltung von computergenerierten zwei- oder dreidimensionalen Flächen, Publikationsmedien (Zeitschriften) und Informationsträgern (Flyer) anhand von Schrift, Bildern, Farben sowie dem Material. Es wird genutzt, um das gesprochene Wort und Gedanken sichtbar zu machen und Informationen weiter zu transportieren.

Was ist Corporate Design (CD)?

Corporate Design (CD) bezeichnet einen Teilbereich der Unternehmensidentität (Corporate Identity) und beinhaltet das gesamte Erscheinungsbild eines Unternehmens oder einer Organisation. Dazu gehören sowohl die Gestaltung der Kommunikationsmittel (Firmenzeichen, Geschäftspapiere, Werbemittel, Verpackungen, Internetauftritt und andere) als auch das Produktdesign. Die Gestaltung aller Elemente des Corporate Design geschieht unter einheitlichen Gesichtspunkten (Werbekonstanten), um bei jedem Kontakt einen Wiedererkennungseffekt zu erreichen. Das bedeutet zumeist, dass die Firmenfarben, ebenso wie das Firmenlogo oder ein anderes Grundmotiv sich auf allen Kommunikationsmitteln befinden (meist auch an ähnlicher Position und in ähnlicher Anordnung). Ebenfalls Bestandteil des Corporate Designs kann eine konsequent verwendete Schriftart (Hausschrift) sein.

Wie erhalte ich ein Angebot von GrasMedia?

Für eine Angebotsanfrage nutzen Sie am besten das Kontaktformular. Wählen Sie den Bereich Angebotsanfrage aus. Notieren Sie in Stichpunkten was genau Sie benötigen und gehen Sie anschließend auf Senden. Ihre Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet. Außerdem erhalten Sie ein Formular zur Auswahl der Nutzungskriterien. Schließlich soll der kalkulierte Preis auch Hand und Fuß haben. Ihr unverbindliches Angebot erhalten Sie daraufhin als PDF per E-Mail.

Wie werden Designleistungen vergütet?

Ein Kalkulationsbeispiel im Sinne des Vergütungstarifvertrags Design SDSt/AGD soll Aufschluss geben: 

A. Entwurfsvergütung
8 Stunden (ein Manntag) Gestaltungsleistung/Entwurfsvergütung à 90,– Euro = 720,- Euro 

B. Nutzungsvergütung
Die Faktoren für Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsumfang ergeben sich in aus einer Tabelle im AGD-Vergütungstarifvertrag. Für dieses Beispiel: + Nutzungsart ausschließlich, Faktor 1,0 + Nutzungsgebiet national, Faktor 0,3 + Nutzungsdauer 5 Jahre, Faktor 0,3 + Nutzungsumfang mittel, Faktor 0,3 = Gesamt-Nutzungsfaktor. In diesem Falle ist 1,9 der Gesamt-Nutzungsfaktor.

1,9 x Entwurfsvergütung (A) = Gesamt Nutzungsvergütung 1.368,– Euro netto

C. Organisations- und Materialkosten
+ 1 Kurier 30,– Euro + 1 Fahrtpauschale im eigenen PKW innerhalb der Stadt 10,– Euro (Bsp.) + 1 Materialpauschale (Grafisches Kleinmaterial, Telekommunikation, Porto, Briefpapier usw.) 10,– Euro = Gesamt netto Organisations- und Materialkosten 50,– Euro

Die Rechnungsstellung würde dann wie folgt aussehen: + A. Entwurfvergütung 720,– Euro + B. Nutzungsvergütung 1.368,– Euro + C. Material- und Organisationskosten 50,– Euro = Gesamtvergütung netto 2.138,– Euro + gesetzliche Mehrwertsteuer (7% MwSt. bei Designleistungen, die unter das UrhG fallen bzw. zur Implementierung eines Entwurfs nötig sind)

Anmerkung: Dieses Beispiel dient dem Zwecke der Aufklärung und kann, was den Stundensatz betrifft, abweichen.

Woraus setzt sich die Nutzungsvergütung zusammen?

Die Faktoren Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsumfang bestimmen laut AGD-Vergütungstarifvertrag die Höhe der Nutzungsvergütung. Es gibt zwei Hauptunterschiede bei der Vergabe von Nutzungsrechten – nämlich die Wahl zwischen einfach oder exklusiv (ausschließlich), mit oder ohne Übertragungsmöglichkeit. Ohne Übertragsmöglichkeit heißt, dass nur der Auftraggeber allein nutzungsberechtigt ist. Eine andere Nutzung und eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte darf nur nach einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber vorgenommen werden.

Welche Rolle spielt das Urheberrecht für Designer und Auftraggeber?

Sämtliche Entwürfe und Reinzeichnungen sind die persönliche und geistige Schöpfung der Grafikers (§ 31 UrhG) und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzu­lässig. Der Auftraggeber erhält die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

Was hat es mit den Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) auf sich?

Wer künstlerische oder publizistische Leistungen von selbständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Bemessungsgrundlage für die Höhe der zu leistenden Abgabe (4,2 % für das Jahr 2021) sind das an den selbständigen Künstler oder Publizisten bezahlte Honorar und die Nebenkosten (ausgenommen Reisekosten). Zur Klärung ihrer Abgabepflicht und zur Vermeidung von Nachteilen wenden Sie sich am besten direkt an die Künstlersozialkasse. Den direkten Link und weitere Informationen zur KSK finden Sie hier (https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/kuenstlersozialabgabe.html)

Wie lautet die Post- und Lieferadresse von GrasMedia?

Neustädter Straße 1, 93336 Altmannstein (OT Pondorf)

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